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Fehlerbewertung bei der
praktischen Fahrprüfung
Trotz sonst guter Leistungen
ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten bei:
- Gefährdung oder
Schädigung
- Grobe Missachtung der
Vorfahrt- und/oder Vorrangregelung
- Nichtbeachten von
"Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen
eines Polizeibeamten
- Nichtbeachten der
Vorschriftzeichen, wie ein "Stopp-Schild"
- Verbot für Fahrzeuge
aller Art ohne Zusatzschild, wie z.B. "Anlieger frei"
- Verbot der Einfahrt
- Nichtbeachten anderer
Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung
- Verstoß gegen das
Überholverbot
- Vorbeifahren an Schul-
und Linienbusse, die mit Warnblinklicht an der Haltestelle halten, mit
einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h
- Endgültiges Einordnen
zum Linksabbiegen auf Gegenfahrbahn
- Fahrstreifenwechsel
ohne Verkehrsbeobachtung
- Fehlende Reaktionen
bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Mensen
Zum Nichtbestehen
kann auch die Wiederholung und Häufung verschiedener Fehler führen:
- Mangelhafte
Verkehrsbeobachtung
- Nichtangepasste
Geschwindigkeit
- Fehlerhaftes
Abstandhalten
- Unterlassenen
Bremsbereitschaft
- Nichteinhalten des
Rechtsfahrgebotes
- Nichtbeachten von
Verkehrszeichen
- Langes Zögern an
Kreuzungen und Einmündungen
- Fehlerhaftes oder
unterlassenes Betätigen des Blinker
- Fehler bei der
Fahrzeugbedienung
- Fehler bei der
umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise
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