Fehlerbewertung bei der praktischen Fahrprüfung

Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten bei:

  • Gefährdung oder Schädigung
  • Grobe Missachtung der Vorfahrt- und/oder Vorrangregelung
  • Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
  • Nichtbeachten der Vorschriftzeichen, wie ein "Stopp-Schild"
  • Verbot für Fahrzeuge aller Art ohne Zusatzschild, wie z.B. "Anlieger frei"
  • Verbot der Einfahrt
  • Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung
  • Verstoß gegen das Überholverbot
  • Vorbeifahren an Schul- und Linienbusse, die mit Warnblinklicht an der Haltestelle halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h
  • Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Gegenfahrbahn
  • Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
  • Fehlende Reaktionen bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Mensen

Zum Nichtbestehen kann auch die Wiederholung und Häufung verschiedener Fehler führen:

  • Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
  • Nichtangepasste Geschwindigkeit
  • Fehlerhaftes Abstandhalten
  • Unterlassenen Bremsbereitschaft
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
  • Nichtbeachten von Verkehrszeichen
  • Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen
  • Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinker
  • Fehler bei der Fahrzeugbedienung
  • Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise