Klasse M

Mokick, Moped bis max. 50 ccm und max. 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
Alter: 16 Jahre


Klasse A1 Leichtkraftrad max. 125 ccm und 11 kW max. 80 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ab Erreichen des 18 Lebensjahres.
Alter: 16 Jahre, schließt ein: M

Klasse A Kraftrad mit und ohne Beiwagen mehr als 50 ccm oder 45 km/h
Bemerkungen:
Zunächst 2 Jahre beschränkt auf Kraftrad max. 25 kW und Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,16 kW/kg. Nach zwei Jahren Erweiterung möglich.
Direkteinstieg auf leistungsstärkere Maschinen ab 25 Jahren möglich.
Alter: 18 Jahre, schließt ein: A1, M

Klasse B

Kraftwagen bis max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse, mit Anhänger von max. 750 kg Gesamtmasse max. 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Bemerkungen:
Kombination von max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse Anhänger nicht größer als Leermasse des ziehenden Fahrzeugs)
Alter: 18 Jahre, schließt ein: L, M


Klasse BE Kombination von Fahrzeug der Klasse B und Anhänger mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.
Fahrzeugkombination von Fahrzeug der Klasse B und Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg ist und die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt.
Fahrzeugkombination von Fahrzeug der Klasse B und Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt.
Bemerkungen:
Vorbesitz Kl. B erforderlich
Alter: 18 Jahre

Klasse C Kraftwagen von mehr als 3,5 t zulässige Gesamtasse und Anhänger max. 750 kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Bemerkungen:
im gewerblichen Verkehr erst ab 21 Jahren
Vorbesitz Kl. B erforderlich
Nur befristet erteilt.
Alter: 18 Jahre, schließt ein: C1

Klasse C1 Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse bis max. 7,5 t zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen:
mit Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
Vorbesitz Kl. B erforderlich. Ab 50 Jahre nur befristet erteilt.
Alter: 18 Jahre

Klasse CE Kombination aus LKW über 7,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse, Sattel-Kfz über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen:
Vorbesitz Kl. C erforderlich. Im gewerblichen Verkehr erst ab 21 Jahren. Nur befristet erteilt.
Alter: 18 Jahre, schließt ein: BE, C1E, T; DE bei Besitz von D;D1E bei Besitz von D1

Klasse C1E Kombination aus Fahrzeug Kl. C1 und Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen:
zul. Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12 t, zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs.
Vorbesitz Kl. C1 erforderlich.
Alter: 18 Jahre, schließt ein: BE;D1E bei Besitz von D1;DE bei Besitz von D

Klasse D1 KOM mit max. 16 Sitzplätzen außer Führersitz und Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen:
Vorbesitz Kl. B erforderlich. Nur befristet erteilt.
Alter: 21 Jahre, schließt ein: L, M

Klasse D1E Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse D1 und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen:
Vorbesitz Kl.D1 erforderlich. Nur befristet erteilt.
Alter: 21 Jahre, schließt ein: BE

Klasse D KOM mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz und Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen:
Vorbesitz Kl. B erforderlich. Nur befristet erteilt.
Alter: 21 Jahre, schließt ein: D1

Klasse DE Kombination aus KOM Kl. D und Anhänger mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Bemerkungen:
Vorbesitz Kl. D erforderlich. Nur befristet erteilt.
Alter : 21 Jahre, schließt ein: BE, D1E; C1E bei Besitz von C1

Klasse L Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis max. 32 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit; mit Anhänger bis max. 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis max. 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
Alter: 16 Jahre

Klasse T Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen über 32 km/h bis 40 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger.
Bemerkungen:
Ab 18 Jahren bis 60 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Alter: 16 Jahre, schließt ein: L, M