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Mokick, Moped bis max. 50 ccm und max. 45 km/h
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
Alter: 16
Jahre |
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Leichtkraftrad max. 125 ccm und 11 kW max. 80 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ab Erreichen des 18
Lebensjahres.
Alter: 16 Jahre, schließt ein: M |
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Kraftrad mit und ohne Beiwagen mehr als 50 ccm
oder 45 km/h
Bemerkungen:
Zunächst 2 Jahre beschränkt auf Kraftrad
max. 25 kW und Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,16 kW/kg. Nach zwei
Jahren Erweiterung möglich.
Direkteinstieg auf leistungsstärkere Maschinen ab 25 Jahren
möglich.
Alter: 18 Jahre, schließt ein: A1, M |
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Kraftwagen bis max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse,
mit Anhänger von max. 750 kg Gesamtmasse max. 8 Sitzplätze außer
Führersitz.
Bemerkungen:
Kombination von max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse Anhänger nicht größer als
Leermasse des ziehenden Fahrzeugs)
Alter: 18 Jahre, schließt ein: L, M |
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Kombination von Fahrzeug der Klasse B und Anhänger mit mehr als 3.500 kg
zulässiger Gesamtmasse.
Fahrzeugkombination von Fahrzeug der Klasse B und Anhänger, bei
denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg
ist und die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt.
Fahrzeugkombination von Fahrzeug der Klasse B und Anhänger, bei
denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
ziehenden Fahrzeugs übersteigt.
Bemerkungen:
Vorbesitz Kl. B erforderlich
Alter: 18 Jahre |
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Kraftwagen von mehr als 3,5 t zulässige Gesamtasse
und Anhänger max. 750 kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer
Führersitz.
Bemerkungen:
im gewerblichen Verkehr erst ab 21 Jahren
Vorbesitz Kl. B erforderlich
Nur befristet erteilt.
Alter: 18 Jahre, schließt ein: C1 |
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Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse bis
max. 7,5 t zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen:
mit Anhänger max. 750
kg zulässige Gesamtmasse
Vorbesitz Kl. B erforderlich. Ab 50 Jahre
nur befristet erteilt.
Alter: 18 Jahre |
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Kombination aus LKW über 7,5 t zul. Gesamtmasse
mit Anhänger mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse, Sattel-Kfz über 7,5 t
zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen:
Vorbesitz Kl. C erforderlich. Im gewerblichen Verkehr erst ab 21
Jahren. Nur befristet erteilt.
Alter: 18 Jahre, schließt ein: BE, C1E, T; DE bei Besitz von D;D1E bei Besitz von
D1 |
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Kombination aus Fahrzeug Kl. C1 und Anhänger mehr
als 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen:
zul. Gesamtmasse der
Kombination nicht mehr als 12 t, zulässige Gesamtmasse des Anhängers
nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs.
Vorbesitz Kl. C1 erforderlich.
Alter: 18 Jahre, schließt ein: BE;D1E bei Besitz von
D1;DE bei Besitz von D |
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KOM mit max. 16 Sitzplätzen außer Führersitz und
Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen:
Vorbesitz
Kl. B erforderlich. Nur befristet erteilt.
Alter: 21 Jahre, schließt
ein: L, M |
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Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse D1 und
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen:
Vorbesitz
Kl.D1 erforderlich. Nur befristet erteilt.
Alter: 21 Jahre, schließt
ein: BE |
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KOM mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz
und Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen:
Vorbesitz Kl. B erforderlich. Nur befristet erteilt.
Alter: 21 Jahre, schließt ein: D1 |
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Kombination aus KOM Kl. D und Anhänger mehr als
750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Bemerkungen:
Vorbesitz Kl. D erforderlich. Nur befristet erteilt.
Alter : 21 Jahre, schließt ein: BE, D1E; C1E bei
Besitz von C1 |
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Land- oder forstwirtschaftlich genutzte
Zugmaschinen bis max. 32 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit; mit Anhänger bis max. 25
km/h. Selbstfahrende
Arbeitsmaschinen und Stapler bis max. 25 km/h bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit.
Alter: 16 Jahre |
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Land- oder forstwirtschaftlich genutzte
Zugmaschinen über 32 km/h bis 40 km/h bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger.
Bemerkungen:
Ab 18 Jahren
bis 60 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Alter: 16 Jahre, schließt ein: L, M |